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  3. Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:

Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:

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  • ☑️✅ cybercow ✅☑️C ☑️✅ cybercow ✅☑️

    @AwetTesfaiesus Weil das Urheberrecht auch völlig absurd ist, in seiner zur Zeit geltenden Ausprägung. Alleine schon die 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. absoluter Irrsinn. Stell dir vor ein Tischler müsste Vergütung an die Nachkommen eines verstorbenen Kollegen zahlen weil er zu bestehende Sitzmöbel mit Baugleichen ergänzt.

    Awet Tesfaiesus, MdBA This user is from outside of this forum
    Awet Tesfaiesus, MdBA This user is from outside of this forum
    Awet Tesfaiesus, MdB
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    #98

    @cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte

    ☑️✅ cybercow ✅☑️C 1 Reply Last reply
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    • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

      @eingemaischt @coastgnu @energisch_

      Fast ganz exakt

      philippE This user is from outside of this forum
      philippE This user is from outside of this forum
      philipp
      wrote on last edited by
      #99

      @AwetTesfaiesus @coastgnu @energisch_ ja, muss ein Ding sein und muss dauerhaft da sein.

      1 Reply Last reply
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      • ThomasC Thomas

        @energisch_ @AwetTesfaiesus

        Eins könnte den Eindruck bekommen, das Urheberrecht wurde nur als Finanzierungshilfe darbender Juristen geschaffen und nicht zum Schutze eines Werkes.
        Wenn ich höre, Fotos des Eiffelturmes unterliegen Urheberrecht, dann fall ich jedes Mal vom Glauben ab …

        Hektor :mastodon: :nonazis:T This user is from outside of this forum
        Hektor :mastodon: :nonazis:T This user is from outside of this forum
        Hektor :mastodon: :nonazis:
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        #100

        @coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus

        Hektor :mastodon: :nonazis:T 1 Reply Last reply
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        • ThomasC Thomas

          @energisch_ @AwetTesfaiesus

          Scheinbar doch, die Installation ist ja zu sehen.

          DomaslaD This user is from outside of this forum
          DomaslaD This user is from outside of this forum
          Domasla
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          #101

          @coastgnu
          Dann gilt die offen verlegte Elektro-Installation als Kunstwerk. Im Kabelkanal würde das niemand interessieren. Im Fall des Eiffelturms hat sie sogar eine gewisse Schöpfungs... höhe!

          D., der meistens schon mit Personenabbildungen genug zu tun hat.

          @energisch_ @AwetTesfaiesus

          1 Reply Last reply
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          • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

            @cybercow Ich bin mir spontan nicht sicher, dass er das nicht müßte

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            #102

            @AwetTesfaiesus Kommt wohl auf die "künstlerische Schöpfungshöhe" des Stuhls an, wie das ja auch bei Schriftarten ist. Das macht die ganze Sache aber nur noch absurder.

            Awet Tesfaiesus, MdBA 1 Reply Last reply
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            • Hektor :mastodon: :nonazis:T Hektor :mastodon: :nonazis:

              @coastgnu Irrtum! Das 1. Urheberrecht schützt das Recht der Urheberinnen an ihrer Arbeit. Das Recht schützt die Brötchenquelle kreativer Menschen. Sie haben zunächst das 2. Verwertungsrecht inne und tauschen das gegen Brötchen bei Bildagenturen und Verlagen ein, die wiederum Brötchengeber für noch mehr kreative und weiterverarbeitende Menschen sind (auch den Hausmeister); und auch die Shareholder wollen ihren Anteil an den Brötchen. Um deren Schutz geht's. @energisch_ @AwetTesfaiesus

              Hektor :mastodon: :nonazis:T This user is from outside of this forum
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              Hektor :mastodon: :nonazis:
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              #103

              @coastgnu Das französische Recht ist nochmal speziell und begrenzt auch die in Deutschland übliche Panoramafreiheit. Und das amerikanische Copyright ist wieder anders. Ein internationales Wirrwarr voller Fallen. Das versuchte die EU zu entwirren, ist aber an Lobbyinteressen der großen Verwerter gescheitert. @AwetTesfaiesus

              1 Reply Last reply
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              • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

                @MxAlba

                I don't think it is.

                [photographers] don't get to decide whether something is public.

                Mx. Alba :tranarchy_punk_transgender:M This user is from outside of this forum
                Mx. Alba :tranarchy_punk_transgender:M This user is from outside of this forum
                Mx. Alba :tranarchy_punk_transgender:
                wrote on last edited by
                #104

                @AwetTesfaiesus@mastodon.social

                Danke für die Aufklärung!

                1 Reply Last reply
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                • philippE philipp

                  @coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus Das Google-Stichwort dazu heißt "Panoramafreiheit".

                  Ganz vereinfacht: In Deutschland kannst du Fotos von Dingen, die du von der Straße aus machst, frei veröffentlichen.

                  In Belgien (Atomium) und Frankreich (Eiffelturm- Beleuchtung) nicht.

                  liarsworldL This user is from outside of this forum
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                  liarsworld
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                  #105

                  @eingemaischt
                  Die müssten für die Eifelturm Beleuchtung eigentlich Schmerzensgeld allen Betrachtenden zahlen. Das ist keine Kunst und kann weg.
                  @coastgnu @energisch_ @AwetTesfaiesus

                  1 Reply Last reply
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                  • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

                    @Openhuman kannst dann halt auf auch den Nazis nichts mehr untersagen

                    OpenhumanO This user is from outside of this forum
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                    Openhuman
                    wrote on last edited by
                    #106

                    @AwetTesfaiesus ja, cc0 ist ein ziemlich radikaler Ansatz.

                    Nicht nur Nazis, sondern auch zum Beispiel Diktaturen oder Ki Ich Versuche schon abzuwägen, was für Konsequenzen das hat. Allerdings sind Diktaturen jetzt auch nicht dafür bekannt das Urheberrecht groß zu achten.

                    Das Internet und der Fortschritt lebt durchs Teilen aber die Geschwindigkeit und Vergütungsmodelle der Urheberrechts sind aus den letzten Jahrhundert. Das erzeugt schon einiges an Reibung.

                    OpenhumanO 1 Reply Last reply
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                    • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

                      @Trojaner @UlrikeHeiss
                      * bzw. selbst der Bezug sein

                      Hektor :mastodon: :nonazis:T This user is from outside of this forum
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                      #107

                      @AwetTesfaiesus Schade, dass die meisten Kritiker:innen des Urheberrechts meist vergessen, dass wir Kreative von unserer Arbeit leben, und sie deshalb nicht einfach verschenken können. @UlrikeHeiss

                      1 Reply Last reply
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                      • OpenhumanO Openhuman

                        @AwetTesfaiesus ja, cc0 ist ein ziemlich radikaler Ansatz.

                        Nicht nur Nazis, sondern auch zum Beispiel Diktaturen oder Ki Ich Versuche schon abzuwägen, was für Konsequenzen das hat. Allerdings sind Diktaturen jetzt auch nicht dafür bekannt das Urheberrecht groß zu achten.

                        Das Internet und der Fortschritt lebt durchs Teilen aber die Geschwindigkeit und Vergütungsmodelle der Urheberrechts sind aus den letzten Jahrhundert. Das erzeugt schon einiges an Reibung.

                        OpenhumanO This user is from outside of this forum
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                        Openhuman
                        wrote on last edited by
                        #108

                        @AwetTesfaiesus

                        Was ich gar nicht leiden kann,
                        sind Firmen die kein Urheberrecht achten,
                        aber es für sich in Anspruch nehmen.

                        Das ist worst of both worlds.

                        Und gerade bei Ki sehr beliebt.

                        1 Reply Last reply
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                        • ☑️✅ cybercow ✅☑️C ☑️✅ cybercow ✅☑️

                          @AwetTesfaiesus Kommt wohl auf die "künstlerische Schöpfungshöhe" des Stuhls an, wie das ja auch bei Schriftarten ist. Das macht die ganze Sache aber nur noch absurder.

                          Awet Tesfaiesus, MdBA This user is from outside of this forum
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                          Awet Tesfaiesus, MdB
                          wrote on last edited by
                          #109

                          @cybercow Schöpfungshöhe ist leichter zu überspringen als die Fußleiste

                          1 Reply Last reply
                          0
                          • Carola OttenburgC Carola Ottenburg

                            @energisch_
                            Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit ™️ und ®️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
                            @coastgnu @AwetTesfaiesus

                            Mensch, MarinaE This user is from outside of this forum
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                            Mensch, Marina
                            wrote on last edited by
                            #110

                            @C_Ottenburg aber wie, wenn US Produkte mit Logo in D verwendet werden. Denn das würde deine Screenshots mit OS Hintergrund berühren. @coastgnu @AwetTesfaiesus

                            1 Reply Last reply
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                            • Carola OttenburgC Carola Ottenburg

                              @energisch_
                              Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit ™️ und ®️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
                              @coastgnu @AwetTesfaiesus

                              MatthiasM This user is from outside of this forum
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                              Matthias
                              wrote on last edited by
                              #111

                              @C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus

                              Soweit mir bekannt, ist das auch nicht ganz richtig... in Deutschland kann der Urheber lediglich Nutzungsrechte einräumen. Darin wird dann die Nutzung geregelt, z.B. das es umfänglich genutzt werden kann oder mit Einschränkungen.
                              Abgeben geht nicht, weil der Urheber immer der Urheber bleibt.
                              Im Grunde ganz einfach, wenn man verstanden hat, das es in D kein (C), (T) oder (R) gibt.
                              Die Menschen schauen zu viele amerikanische Serien 🙂

                              Awet Tesfaiesus, MdBA 1 Reply Last reply
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                              • MatthiasM Matthias

                                @C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus

                                Soweit mir bekannt, ist das auch nicht ganz richtig... in Deutschland kann der Urheber lediglich Nutzungsrechte einräumen. Darin wird dann die Nutzung geregelt, z.B. das es umfänglich genutzt werden kann oder mit Einschränkungen.
                                Abgeben geht nicht, weil der Urheber immer der Urheber bleibt.
                                Im Grunde ganz einfach, wenn man verstanden hat, das es in D kein (C), (T) oder (R) gibt.
                                Die Menschen schauen zu viele amerikanische Serien 🙂

                                Awet Tesfaiesus, MdBA This user is from outside of this forum
                                Awet Tesfaiesus, MdBA This user is from outside of this forum
                                Awet Tesfaiesus, MdB
                                wrote on last edited by
                                #112

                                @Matthias @C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu

                                Im wesentlichen korrekt (ein "unauflösliches Band bleibt stets")

                                1 Reply Last reply
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                                • Awet Tesfaiesus, MdBA Awet Tesfaiesus, MdB

                                  Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:

                                  Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.

                                  Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.

                                  Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.

                                  Negs oder so... N This user is from outside of this forum
                                  Negs oder so... N This user is from outside of this forum
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                                  #113

                                  @AwetTesfaiesus ufff

                                  1 Reply Last reply
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                                  • Carola OttenburgC Carola Ottenburg

                                    @energisch_
                                    Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das deutsche Urheberrecht hat z. B. wenig mit ™️ und ®️ zu tun. Die gelten im angloamerikanischen Raum, wo du dein Urheberrecht sogar abgeben kannst, während du in D "nur" die Möglichkeit hast, die Nutzungsrechte abzugeben oder darauf zu verzichten.
                                    @coastgnu @AwetTesfaiesus

                                    Jürgen HubertJ This user is from outside of this forum
                                    Jürgen HubertJ This user is from outside of this forum
                                    Jürgen Hubert
                                    wrote on last edited by
                                    #114

                                    @C_Ottenburg @energisch_ @coastgnu @AwetTesfaiesus

                                    Im amerikanischen Recht hat man auch die Möglichkeit, seine Werke ins public domain zu setzten (was bei sehr vielen von Regierungsbehörden produzierten Dokumenten der Fall ist).

                                    Das deutsche Recht sieht jedoch keine Möglichkeit für einen lebenden Autor vor, sein Werk gemeinfrei zu machen. Das muss man dann über Umwege wie die Creative Commons Zero-Lizenz tun.

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