@emacsomancer It's on the Internetz, so it must be true!
AI is able to replace about half of humanity if making the same errors counts.
@emacsomancer It's on the Internetz, so it must be true!
AI is able to replace about half of humanity if making the same errors counts.
@thierna @AwetTesfaiesus Ja. Das ist balla-balla, weshalb es im angelsächsischen Recht eine von den Gerichten definierte fair use/fair dealings-Doktrin gibt, wonach das eine legitime Nutzung ist.
Aber hier bei uns gibt es kein Richterrecht (obwohl ich das, was das LG Hamburg so spricht, sehr wohl als solches einordne), sondern nur eine Auslegung der Gesetzestexte, und dort steht nirgendwo explizit, dass das legitime Nutzung ist.
Du brauchst formell die Einwilligung des Verlags. Der Illustrator hat seine Verwertungsrechte ja an den Verlag abgegeben, hat also nur sehr eingeschränkte Rechte, die bei einer Buchbesprechung möglicherweise¹ nicht verletzt werden. Normalerweise dürfte nichts passieren, weil die Verlage ja schwer bescheuert sein müssten, wenn sie Bilder ihrer Bücher in Buchbesprechungen wegklagen, aber es gibt eine Menge quasi-verwaister Werke, bei denen der Verlag die Verwertung an den Autor zurückgibt, und eine Neuauflage unrentabel ist. Da könnte es passieren, dass der Autor dann einen Abmahnanwalt ermächtigt, Geld einzutreiben, indem alte Rezensionen, die natürlich immer noch im Netz auffindbar sind, abgemahnt werden.
Das ist das Bedrohungszenario hier, und da wir unsere Vereinszeitschrift für die Ewigkeit aufbewahren wollen, ist das für uns ein reales Problem. Nach z.B. 3 Monaten automatisch gelöschte Mastodon-Posts haben das Problem wohl eher nicht.
¹) Namensnennung wäre noch als Recht da, und wer weiß, was dem LG Hamburg alles einfällt…
@AwetTesfaiesus Der Architekt hat aber nicht geklagt, sondern ein Fotograf, der von dem Aussichtspunkt aus ein Foto von der Sehenswürdigkeit gemacht hat. Da fallen 90% aller Urlaubsfotos weg.
@AwetTesfaiesus Nein, direkt vom Stintfang in Hamburg aus, absolut öffentlicher Aussichtspunkt, beliebtestes Motiv in Hamburg.
Streng genommen fallen Fotos von dort aus nicht unter die Panoramafreiheit, weil der Stintfang als Aufschüttung >2m aus dem 17. Jahrhundert ja baurechtlich ein Gebäude ist. Also ist das Bild nicht mal frei von Rechten Dritter, weil die Beleuchtung der Landungsbrücken erst 1998 erneuert wurde, das Urheberrecht dieses Architekten also noch gar nicht erloschen ist.
@AwetTesfaiesus Jaja, seit wir in Verein eine Foto-Abmahnung haben, und das vor dem LG Hamburg verhandelt wird, ist klar, dass man eigentlich gar nix darf. Das LG Hamburg ist sogar der Meinung, ÄHNLICHE FOTOS vom gleichen Aussichtspunkt aus seien ebenfalls mitgeschützt (wir haben gar nicht das abgemahnte Foto, sondern ein ähnliches genutzt). Weil das Urheberrecht die Werkidee schützt, nicht nur das konkrete Werk. 
Ja, so haben wir auch geguckt.
Jedenfalls fliegen jetzt auch bei Buchrezensionen die Cover raus. Denn die meisten Verlage sind US oder UK, dort ist das per fair use oder fair dealing erlaubt, bei uns gilt aber vom LG Hamburg ausgelegtes deutsches Recht, und da braucht man wohl immer für wirklich alles eine explizite Erlaubnis.
Schafft das rückstandslos ab!
@Teskariel @anneroth Letzten Herbst haben sie angekündigt, dass sie als „Entbürokratisierung“ die idiotische Feinstaubplakette für E-Autos abschaffen. Dazu muss man an die 35. BImSchV einen Halbsatz anhängen, als zusätzliche Ausnahme „11. Fahrzeuge mit Nummernschild nach § 11 FZV“, fertig. Das ist eine Verordnung, also per Ministerialerlass. Das wäre schneller fertig als die Ankündigung, es zu machen.
Davon hat man bis heute immer noch nichts gesehen. Diese faulen Totalverweigerer gehen mir auf den Sack!
@hart Der Titel von Merz ist #Kannsnedler.
@hart Eigentlich ist es Neusprech und Doppeldenk. Denn hinter Technologieoffenheit steckt Technologieverschlossenheit: es soll ja auf Teufel komm raus die alte Technologie bewahrt werden, und ja keine Änderung stattfinden. Statt sich zu fragen „was müssen wir tun, um unser Ziel zu erreichen“ fragen die sich nur „Welche Ausrede muss uns einfallen, um weiter untätig bleiben zu können?“
Juristen sind für diese Denke höchst anfällig, da ihr Job darin besteht, einen Richter (auch Jurist) zu überzeugen, und nicht etwa ein objektiv sinnvolles Ergebnis zu produzieren.
@BastiaanHarmsen @hart Zu Fusionslichtquellen. So eine Mini-Sonne im Wohnzimmer.
@lokeloski Gen AI can replace incompetent people. Well, it will be incompetent, too, but often somewhat better.
Same with self-driving cars. Self-driving cars replacing incompetent drivers and driving somewhat better than them is good enough to improve overall traffic safety.
We like to compare AI with the best people out there — we made the same mistake with chess players and go players and only accepted AI superiority when AI was able to beat the world champion; but it was playing better than average a decade before.
Current Gen AI is certainly worse than the best. But we don't have that many best people out there. We have a lot of stupid, uneducated people. And we have them in positions of power where they never should have been promoted to, and they do spectacularly wrong things there.
We are constantly overestimating human intelligence, too. Not just Gen AI intelligence.
@Daojoan Maybe we got the idea of free speech wrong. It's about the right to be right. Being wrong is usually no problem in fascist or clerocratic governments, as long as you are wrong their approved way. Being wrong their way while they still try to get into power helps them. Once they are in power, or close to get there, they flood the zone with shit, defending their shit with “free speech”.
Free speech is a concept of the 18th century, trying to overcome aristo&clerocratic governments who rely on lies, indoctrination and conformism.
The most fragile, worth to defend speech is the inconvenient truth. The most common speech is insults, lies, fakes and porn.
@andrewstroehlein Me: after they threw me out for “insulting” Nazis.